Krankenhaushygiene up2date 2018; 13(01): 43-57
DOI: 10.1055/s-0043-118469
Präventionsmaßnahmen
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Hygiene in Alten- und Pflegeheimen – eine rechtliche und fachliche Herausforderung

Patrick Ziech
,
Peter Bergen
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Publication Date:
13 March 2018 (online)

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Nicht nur der pflegerische Alltag, sondern auch die infektionshygienischen Herausforderungen in den Alten- und Pflegeheimen unterscheiden sich z. T. stark von denen auf einer Normalstation im Akutkrankenhaus. Auch gelingt es in Heimen nicht immer, die Relevanz der unterschiedlichen Empfehlungen zu bewerten und für die eigenen Arbeitsbereiche zu interpretieren. Daher sind aktuelle und evidenzbasierte Hygiene-Empfehlungen dringend nötig, die zudem auf einem einheitlichen Standard beruhen sollten.

Kernaussagen
  • Die geschilderte Situation zeigt eindrücklich, wie unterschiedlich der pflegerische Alltag sowie die infektionshygienischen Herausforderungen in den Alten- und Pflegeheimen sind, verglichen mit denen einer Normalstation im Akutkrankenhaus.

  • Den Hygienebeauftragten in Heimen fällt es scheinbar oft schwer, die unterschiedlichen Empfehlungen (DGKH, KRINKO und DQNP) nach ihrer Wertigkeit zu bewerten und für die eigenen Arbeitsbereiche zu interpretieren.

  • Es werden dringend aktuelle Empfehlungen zum Thema Hygiene benötigt, die sich mit der speziellen Situation eines Heimes auseinandersetzen und dennoch auf vorhandener Evidenz basieren. Dabei sollte die rechtliche Situation zwischen Heimen und Heimbewohnern berücksichtigt werden.

  • Auch sollten Behörden und andere Überwachungsinstitutionen einen einheitlichen Standard für die Hygiene in Heimen ansetzen (z. B. KRINKO).

Aufgrund der aktuellen IfSG-Novellierung gibt es für die Gesundheitsämter bereits eine neue Herausforderung, die weder mit den Maßstäben eines Heimes noch mit denen eines Krankenhauses vergleichbar ist. Die Gesundheitsämter sind gem. § 36 IfSG nun auch für die infektionshygienische Überwachung von ambulanten Pflegediensten und Unternehmen zuständig, die heimähnliche Dienstleistungen anbieten. Darunter fallen u. a. die sogenannten „Beatmungs-WGs“ oder „Intensiv-WGs“, in denen mehrere beatmete Patienten gemeinsam in einem privaten Wohnumfeld versorgt werden, ohne vergleichbare Vorgaben und Kontrollen wie im Heim. Die ersten Erhebungen des Münchener Gesundheitsamtes zum Hygienestatus und MRE-Vorkommen deuten auf eine große Herausforderung hin.